Heizkostenzuschuss 2023-2024

Anträge auf Gewährung des Heizzuschusses können vom

02. Oktober 2023 bis einschließlich 29. März 2024

ausschließlich persönlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt / Magistrat während der dort festgelegten Parteienverkehrszeiten eingebracht werden. Ein Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen ist dem Antrag beizulegen.

No items found.
Heizzuschuss 2023-2024 Richtlinien
Heizzuschuss 2023-2024 Antragsformular