Heizkostenzuschuss 2023-2024
Anträge auf Gewährung des Heizzuschusses können vom
02. Oktober 2023 bis einschließlich 29. März 2024
ausschließlich persönlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt / Magistrat während der dort festgelegten Parteienverkehrszeiten eingebracht werden. Ein Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen ist dem Antrag beizulegen.
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