Luftgüte Auszeichnung

Durch das Ehefähigkeitszeugnis wird Ihnen von Ihrem zuständigen Standesamt in Österreich bescheinigt, dass der Schließung einer Ehe keine Hindernisse im Weg stehen.
Um heiraten zu können, müssen Sie ehefähig sein. Auch darf kein Eheverbot für Sie vorliegen.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sollte frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin beantragt werden, da es nur maximal sechs Monate gültig ist.
Sie müssen beim Standesamt einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung müssen Sie persönlich erscheinen.
Die Standesbeamtin/der Standesbeamte ermittelt in einer mündlichen Befragung und anhand der vorzulegenden Urkunden und Nachweise
Es wird dann eine Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit angefertigt. Nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens wird Ihnen von der Standesbeamtin/vom Standesbeamten ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.
Jede Personenstandsbehörde in ganz Österreich.
Wenn Sie Österreicherin/Österreicher sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
Je nachdem, in welchem ausländischen Staat Sie heiraten möchten, werden eventuell zusätzlich Dokumente Ihrer Partnerin/Ihres Partners benötigt. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig sowohl bei Ihrer zuständigen Behörde in Österreich als auch bei der ausländischen Behörde desjenigen Staates, in dem Sie heiraten wollen.
Wenn Sie bereits verheiratet/verpartnert waren: zusätzlich
Wenn Sie beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig sind: zusätzlich
bei 16- bis 18-Jährigen:
Bei Bestellung einer Sachwalterin/eines Sachwalters:
Wenn Sie bei der Anmeldung des Aufgebots nicht anwesend sind, benötigen Sie zusätzlich das bei jedem Standesamt erhältliche Formular "Erklärung zur Ermittlung der Ehefähigkeit".
Welche Dokumente bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses konkret benötigt werden, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Heimatlandes.